Beisler 100-68 Benutzerhandbuch

Seite 54

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3.3

Abstand der Transportklammern zur Faltstempelsohle

Regel und Kontrolle

Zwischen den Außenkanten 1 der Faltstempelsohle und den
Innenkanten 2 der Transportstoffklammern muss ein bestimmter
Abstand bestehen. Bei mittelschwerem Konfektionsstoff sollte der
Abstand ca 1,0 bis 1,5 mm betragen.

Der Abstand ist erforderlich, um beiderseits gleiche Paspelstreifen und
einen ungehinderten Transport des Nähgutes zu gewährleisten.

Vorsicht Verletzungsgefahr!

Hauptschalter ausschalten.

Transportklammern nur bei ausgeschalteter Nähanlage prüfen und
einstellen.

Achtung Bruchgefahr !

Vor dem Einstellen muss der Faltstempel ordnungsgemäß ausgerichtet
sein (siehe Kapitel “4.2 Stellung des Faltstempels zu Nadeln und
Mittelmesser”).

Transportwagen nach vorne schieben.

Druckluft entfernen.

Faltstempel absenken.

Abstand zwischen Faltstempelsohle und Transportklammern
prüfen.

Korrektur

Klammerarm 4 mit den Rändelmuttern 3 und 5 verstellen.

14

2

1

5

4

3

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