Zustand der lasergeräte, Lasersicherheit – Hypertherm HyIntensity Fiber Laser Rev.2 Benutzerhandbuch
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Sicherheit
S-4
HyIntensity Fiber Laser
Betriebsanleitung – 807091 Revision 2
Der Laser-Sicherheitsbeauftragte (LSB) muss gemeinsam mit dem Hersteller der endgültigen Laser-Schneidanlage eine
Gefahrenbewertung am Standort durchführen, bei der mindestens Folgendes betrachtet wird:
(a) die potenziellen Gefahren, die durch den Betrieb des Lasergeräts entstehen;
(b) die Gefahren, die die Umgebung, in der die Anlage oder das Gerät betrieben werden soll, mit sich bringt;
(c) die Gefahren, die durch den Betrieb des Geräts in dieser Umgebung auftreten können; und
(d) die Personen, die von diesen Gefahren betroffen sein könnten.
Nach Abschluss dieser Gefahrenbewertung muss der Laser-Sicherheitsbeauftragte (LSB) die Anforderungen und
Verfahrensweisen für die speziellen persönlichen Schutzausrüstungen festlegen.
Zustand der Lasergeräte
Alle Lasergeräte müssen stets durch ein kompetentes und qualifiziertes Wartungspersonal in gutem mechanischen und
elektrischen Zustand gehalten werden, so wie es der Maschinenbauer festgelegt hat. Das Bedienpersonal muss sofort
Fehlfunktionen, Defekte oder Sicherheitsrisiken dem Laser-Sicherheitsbeauftragten bekanntgeben, und der weitere
Gebrauch dieses Geräts muss solange unterbrochen werden, bis der Laser-Sicherheitsbeauftragte sich von dessen
Sicherheit überzeugt hat. Reparaturen dürfen ausschließlich von kompetentem und qualifiziertem Wartungspersonal
durchgeführt werden.
Lasersicherheit
Hierbei handelt es sich um ein Laserprodukt der Klasse 4 zum Schneiden von Metall. Der Hypertherm HyIntensity
Faserlaser wurde insbesondere für den Einbau oder die Integration in andere Geräte konzipiert. Aus diesem Grund
ERFÜLLT ER NICHT alle Anforderungen, die für ein unabhängiges Lasergerät gelten, wie in 21 CFR 1040.10 und
IEC/EN 60825-1 festgelegt. In der EU werden diese Geräte mit einem Einbauzertifikat ausgeliefert, in dem die bei der
Konstruktion berücksichtigten harmonisierten Normen aufgelistet sind.
Mit „Maschinenbauer“ ist in diesem Zusammenhang jede Person gemeint, die den Hypertherm HyIntensity Faserlaser
in seine endgültige Laser-Schneidanlage einbaut, sowie jede Person, die den Hypertherm HyIntensity Faserlaser in der
Form, wie er von Hypertherm geliefert wird, verwendet.
Der unten abgebildete Aufkleber befindet sich auf der Stromversorgung des HyIntensity Faserlasers, um dem
Bundesrecht der Vereinigten Staaten zu genügen, das besagt, dass ein Gerät nicht die Anforderungen von
21CFR1040.10 und 21CFR1040.11 an ein vollständiges Laserprodukt erfüllen muss, sofern es mit einem Aufkleber
versehen ist, der darauf hinweist, dass es ausschließlich für den Einsatz als Bauteil bestimmt ist.