KROHNE BM 70 A_P DE Benutzerhandbuch
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BM 70 A/P Montage- und Betriebsanleitung
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6.1.7 Sonderoptionen für den Flansch
Antennen-Heiz-/Kühlvorrichtung (> DN150)
Spülvorrichtung (> DN100)
Doppelwandige Antenne zum Kühlen oder Heizen,
Mit Anschluss zur Spülung der Innenfläche
z.B. zur Vermeidung von Kondensation (empfohlen
der Antenne, um starke Mediums-Ablagerun-
für flüssigen Schwefel).
gen zu verhindern oder die Antenne zu
Max. Differenzdruck an Antenne: Standard DN150
beheizen bzw. zu kühlen.
= 6 bar (andere Drücke auf Anfrage)
6.1.8 Endgültige Montage auf dem Behälter
•
Nach dem vorsichtigen Aufsetzen der BM 70
A/P auf den Flansch des
Behälteranschlussstutzens Dichtung nicht
vergessen, BM 70 A/P und Dichtung ausrichten.
•
Schraubenbolzen durchstecken und Muttern
(von Hand) schwach festdrehen (diese Teile ge-
hören nicht zum Lieferumfang).
•
Abschirmband C* zwischen Behälter- und BM
70 A/P - Flansch drücken und mit dem Spann-
band S* sichern (beides gehört zum Lieferum-
fang).
•
Das Spannband S* muss übergreifend an bei-
den Flanschen anliegen.
* nur erforderlich für die europäischen Funk-Zulassungen
•
Schraubenbolzen und Muttern endgültig anzie-
hen. Das Anzugsmoment ist abhängig von der
Festigkeit der Schraubenbolzen und der Druck-
stufe des Behälters.
C* = Abschirmband B = Geräteflansch BM 70
S* = Spannband F = Behälterflansch
Wird eine Flüssigkeit zur Spülung benutzt, kann die
Funktion der BM 70 A/P während dieses Vorgangs
gestört werden. Dauerspülungen mit Gas sind kein
Problem, da sie die Messung nicht stören.
Der Spülanschluss ist herstellerseitig durch eine ¼”-
Schraube verschlossen. Wird diese Schraube entfernt,
um eine Spülung anzuschließen, ist der Betreiber
verantwortlich für die Einhaltung der Ex-Anforderungen
beim Spülkreislauf (z.B. Hinzufügen einer Flamm-
durchschlagsicherung).
Ex-Hinweise:
1. Die Temperatur der Heizung bzw. der
Antenne darf in der Zone 0 80 % der
Zündtemperatur des Lagerguts nicht
überschreiten.
2. Durch laufende Überwachung muss
sichergestellt und durch betriebliche
Prüfung nachgewiesen sein, dass die
unter Pkt. 1 genannte Grenze (80% der
Zündtemp.) nicht überschritten wird.