KROHNE BM 70 A_P DE Benutzerhandbuch
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BM 70 A/P Montage- und Betriebsanleitung
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10.3 Explosionsschutz nach ATEX
Gemäß den neuen Explosionsschutz-Richtlinien wurden die Geräte BM 70 A, BM 70 P und
BM 700/702 nach der Richtlinie ATEX 100a zugelassen (Zertifikat: PTB 99 ATEX 2061X).
Geräte werden entsprechend des erlaubten Einsatzbereiches in Kategorien mit folgender Zuordnung
eingeteilt:
Wahrscheinlichkeit der Ex-Atmosphäre
Ex-Zone
Gerät ausgeführt in
(G = Gas/Dampf/Nebel)
Ständig, langzeitig oder häufig
Zone 0
Gerätekategorie 1G
Gelegentlich
Zone 1
Gerätekategorie 2G
Nicht oder selten und dann nur kurzzeitig
Zone 2
Gerätekategorie 3G
Die Kennzeichnung des BM 70 x Geräts ist abhängig von Messumformer und Flanschsystem:
Messumformer mit
Ausgängen in Ex-e
Messumformer mit
Ausgängen in Ex-i
Flanschsystem für Zone 0 (1G)
1/2 G
1/2 G
Flanschsystem für Zone 1 (2G)
2 G
(1)2 G
Dabei bedeutet:
1/2 G
Antennensystem in Zone 0 (1G), Messumformer in Zone 1 (2G)
2 G
Sowohl Messumformer als auch Antennensystem nur in Zone 1 (2G)
(1)2 G
Messumformer und Antennensystem in Zone 1 (2G), jedoch eigensichere Stromkreise, die
in/durch Zone 0 (1G) verlaufen können
Die verfügbaren Flanschsysteme für BM 70 A, BM 70 P und BM 700/702 sind:
Konstruktive Ausführung
Kurzbezeichnung in
ATEX-Schein
Geräte-
kategorie
Einsatz in Ex-
Zone
Hornantenne oder Wave-Guide (mit
Metaglas)
V96
1G
2)
Zone 0
Wave-Stick mit Flanschteller und
Metaglas
WS 1C
1)
1G
2)
Zone 0
Wave-Stick mit Flanschteller
WS 1B
2G
Zone 1
Wave-Stick ohne Flanschteller
WS 2A oder 2B
2G
Zone 1
LP-Flanschsystem
(Hornantenne/Wave-Guide)
Nicht in Zulassung
Nicht-Ex
Nicht-Ex
Anmerkungen:
1) Für den Wave-Stick 1C (Zone 0) gilt, dass im Betrieb eine elektrostatische Aufladung des Stabes
vermieden werden muss (sonst nur Zone 1).
2) Die Zone 0 ist nur für "atmosphärische Bedingungen" definiert. Daher sind im ATEX-Schein bei
den 1G-Ausführungen für den Einsatz in Zone 0 die Bedingungen T = -20...+60 °C und p = 0.8...1.1
bar genannt. Dieses ist nicht neu, wird jedoch jetzt explizit so in der Baumusterprüfbescheinigung
erwähnt. Der Betreiber darf den Tank nur dann als Zone 0 deklarieren, wenn atmosphärische
Bedingungen vorliegen. In anderen Prozesszuständen kann der Tank dann z.B. Zone 1 sein.