Garantie – HP Velotechnik trikes Benutzerhandbuch

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Garantie

Garantie

Garantiebestimmungen

Ihr Fachhändler muss Ihr Fahrrad fahrbereit
machen, so dass die sichere Funktion gewähr-
leistet ist. Er führt eine Endkontrolle und eine
Probefahrt durch.

Nach dem Gesetz steht Ihr Fachhändler unter
anderem dafür gerade, dass Ihr Fahrrad keine
Fehler hat, die den Wert oder die Tauglich-
keit aufheben oder erheblich mindern. Ihr An-
spruch nach dieser Regelung endet 2 Jahre
nach Übergabe beim Kauf Ihres neuen Fahrra-
des.

Darüber hinaus bietet HP VELOTECHNIK
dem Erstkäufer eine Garantie von zehn Jahren
auf den Rahmen und die Schwingenlagerung
des Liegerades gegen Schäden durch Material-
oder Verarbeitungsfehler.

Gewährleistung bzw. Garantie wird nur ge-
währt für Original-Komponenten. Die HP Ve-
lotechnik OHG behält sich das Recht vor, bei
einem Austausch eines Fahrzeugs oder von
Komponenten im Rahmen von Gewähr-
leistungs- bzw. Garantieleistungen funktionell
gleichwertige Ware zu liefern bzw. zu verbau-
en.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden,
die durch normale Abnutzung, Alterung oder
Verschleiß, durch Korrosion oder an Oberflä-
chenbeschichtungen auftreten.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die
durch nicht bestimmungsgemäßen oder un-
sachgemäßen Gebrauch, mangelnde oder un-

sachgemäße Pflege oder Wartung, Sturz,
Unfall, Überbelastung, unsachgemäße Monta-
ge sowie als Folge einer technischen Verän-
derung des Fahrrades auftreten.

Die Garantie ist nicht gültig bei der Nutzung
des Rades für gewerbliche Zwecke (z.B. Ver-
mietung oder Verleih). Leasingfahrräder für
die ausschließlich private Nutzung sind nicht
von der Garantie ausgeschlossen.

Die Garantie gilt ab Kaufdatum (Beleg des
Fachhändlers) eines neuen Rades. Die Garan-
tieabwicklung erfolgt über den Fachhändler,
der das Rad bei uns bestellt hat.

Im Schadensfall ist der beschädigte, gesäuberte
Rahmen auf unseren Wunsch zur Prüfung vom
Fachhändler an uns einzusenden.

Im Garantiefall werden wir das beschädigte
Bauteil nach unserer Wahl reparieren oder
durch ein gleichwertiges Ersatzteil ersetzen
(Garantieleistung). Arbeitskosten, Transport-
kosten oder Nutzungsausfall werden von die-

ser Garantie nicht abgedeckt. Bei einer
Garantieleistung werden keine Verschleißteile
ersetzt oder eine Inspektion durchgeführt.
Durch eine etwaige Garantieleistung wird die
ursprüngliche Garantiedauer nicht verlängert
und keine neue Garantie bewirkt. Im Falle der
Ablehnung der Garantieleistung wird
HP VELOTECHNIK eine kostenpflichtige Re-
paratur nur nach Absprache mit dem Kunden
bzw. seinem Vertreter, dem bezogenen Fach-
händler, durchführen.

Voraussetzung für die Garantie ist die Regist-
rierung des Käufers mit dem beiliegenden Ga-
rantieregistrierungsformular. Dieses Formular
muss innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf
ausgefüllt an HP VELOTECHNIK gesendet
werden. Die Garantie gilt nur, wenn der am
Ende dieser Anleitung abgedruckte Inspekti-
onspass beim Kauf ausgefüllt und sämtliche
dort aufgeführten Inspektionen vom Zwei-

radmechaniker ausgeführt und eingetragen
wurden.

Im Garantiefall muss der Fahrradpass gemein-
sam mit einer Kopie des Kaufbeleges über den
Fachhändler an HP VELOTECHNIK geschickt
werden.

Diese Garantie beeinflusst nicht die Rechte
des Käufers gegenüber dem Fachhändler, bei
dem er das Rad gekauft hat, nach den gesetzli-

chen Gewährleistungsbestimmung.

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