Sicherheitshinweise (s-pedelec) – HP Velotechnik trikes Benutzerhandbuch

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Sicherheitshinweise (S-Pedelec)

Benutzung des Scorpion fs 26 S-Pedelec
im Straßenverkehr

Das Scorpion fs 26 S-Pedelec ist rechtlich ge-
sehen kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug
der Klasse L2E (dreirädrige Kleinkrafträder
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwin-
digkeit von bis zu 45 km/h). Die bauartbeding-
te Höchstgeschwindigkeit, das heißt, die
Geschwindigkeit, die das Fahrzeug ohne Mus-
kelkraftunterstützung erreichen kann, liegt bei
20 km/h. Mit Muskelkraftunterstützung kön-
nen bis zu 45 km/h erreicht werden, bei hö-
heren Geschwindigkeiten schaltet die
Motorunterstützung vollständig ab.

Um das S-Pedelec im Straßenverkehr nutzen
zu dürfen, muss es eine Betriebserlaubnis be-
sitzen und mit einem Versicherungskennzei-
chen ausgestattet werden.

Die Betriebserlaubnis wird von
HP VELOTECHNIK mitgeliefert und muss
vom Händler an den Kunden übergeben wer-
den. Ein Versicherungskennzeichen erhält man

beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung
für das Scorpion fs 26 S-Pedelec.

Durch die Erteilung der Betriebserlaubnis ist
bereits sichergestellt, dass das S-Pedelec zum
Zeitpunkt der Inbetriebnahme allen Vorschrif-
ten, die in Deutschland für die Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr erfüllt werden
müssen, genügt. Die Betriebserlaubnis und der
Versicherungsschein müssen beim Betrieb des
Fahrzeugs immer mitgeführt werden.

Es besteht die Pflicht zum Tragen eines geeig-
neten Helmes!

Derzeit besteht in Deutschland Führerschein-
pflicht Klasse M bzw. Klasse AM.

Bitte informieren Sie sich vor Inbetriebnahme
über aktuelle Bestimmungen in Ihrem Land
bezüglich Führerscheinpflicht, Benutzung von
Radwegen, Befahren von Wegen abseits der
Straße, Tragen von Helmen etc.

Austausch von Bauteilen beim
S-Pedelec

Durch den Austausch von Bauteilen kann die
Betriebserlaubnis Ihres S-Pedelec außer Kraft
gesetzt werden. Bei der Erteilung der Be-
triebserlaubnis werden einige Fahrzeugbautei-
le festgelegt, die nur durch baugleiche
Ersatzteile ersetzt werden dürfen. Dies be-
trifft:

x Rahmenteile
x Fahrwerksteile

x Laufräder
x Antriebseinheit: Motor, Akku,

Bedienkonsole

x Bremsanlage

x Lichtanlage

x Lenker, Vorbau
x Kennzeichen- und Rücklichthalter

Folgende Bauteile dürfen gegen andere bauart-
geprüfte (E-Prüfzeichen) Bauteile getauscht
werden:

x Reifen (siehe Seite 63)

x Rückspiegel

Folgende Bauteile dürfen gegen andere von
HP VELOTECHNIK empfohlene Bauteile

ausgetauscht werden:

x Federn und Dämpfer
x Bremsbeläge

x Sitz (BodyLink® zu ErgoMesh® bzw. Ergo-

Mesh® XL und zurück, nicht ErgoMesh®
HS oder BodyLink® mit langen Sitzblechen)

x Schutzbleche

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