Hypertherm HPR800XD Auto Gas Benutzerhandbuch
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Hypertherm
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Sicherheit
03/10
Der Plasmalichtbogen wird als Wärmequelle beim
Schneiden eingesetzt. Daher kann das Material,
das geschnitten wird, giftige Dämpfe oder Gase
freisetzen, die Sauerstoff verbrauchen, obwohl der
Plasmalichtbogen nicht als Quelle giftiger Dämpfe
in Frage kommt.
Die erzeugten Dämpfe hängen ab vom Metall, das
geschnitten wird. Zu den Metallen, die giftige Dämpfe
freisetzen können, gehören u. a. legierter Stahl,
unlegierter Stahl, Zink (galvanisiert) und Kupfer.
In einigen Fällen kann das Metall mit einer Substanz
beschichtet sein, die giftige Dämpfe freisetzen
kann. Zu giftigen Beschichtungen zählen u. a. Blei
(in manchen Lacken), Kadmium (in manchen Lacken
und Füllstoffen) sowie Beryllium.
Die beim Plasmaschneiden erzeugten Gase hängen
vom jeweils zu schneidenden Material und dem
Schneidverfahren ab. Dazu zählen Ozon, Stickoxide,
sechswertiges Chrom, Wasserstoff und sonstige
Substanzen, wenn diese im geschnittenen Material
enthalten sind oder von diesem freigesetzt werden.
Um bei allen Betriebsabläufen eine Belastung durch
diese Dämpfe zu minimieren, müssen entsprechende
Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Abhängig
von der chemischen Zusammensetzung und der
Konzentration der Dämpfe (sowie anderen Faktoren,
z. B. Be- und Entlüftung) kann die Gefahr körperlicher
Erkrankungen, z. B. Geburtsfehler oder Krebs,
bestehen.
Es liegt in der Verantwortung des Ausrüstungs-
und Betriebseigentümers, die Luftqualität des
Bereichs, in dem die Ausrüstung eingesetzt wird,
zu überprüfen, und sicherzustellen, dass die Luftqualität
am Arbeitsplatz den regionalen und örtlichen Normen
und Vorschriften entspricht.
Die Luftqualität an jedem betroffenen Arbeitsplatz hängt
von betriebsspezifischen Variablen ab, z. B.:
• Tischkonstruktion (nass, trocken, Unterwasser).
• Materialzusammensetzung, Oberflächenbeschaffenheit
und Zusammensetzung der Beschichtungen.
• Menge des entfernten Materials.
• Dauer des Schneidens bzw. Fugenhobelns.
• Größe, Luftvolumen, Be- und Entlüftung und
Filtrierung des Arbeitsbereichs.
• Persönliche Schutzausrüstung.
• Anzahl der in Betrieb befindlichen Schweiß- und
Schneidanlagen.
• Sonstige Betriebsabläufe, die Dämpfe erzeugen
können.
Wenn der Arbeitsplatz nationalen oder örtlichen
Vorschriften entsprechen muss, kann nur durch
im Betrieb vorgenommene Überwachungs- und
Prüfmaßnahmen ermittelt werden, ob der Betrieb
oberhalb oder unterhalb des zulässigen Niveaus liegt.
Mit den folgenden Maßnahmen kann das
Belastungsrisiko durch Dämpfe verringert werden:
• Entfernen Sie vor dem Schneiden alle Beschichtungen
und Lösungsmittel vom Metall.
• Sorgen Sie für eine Entlüftung vor Ort, um Dämpfe
aus der Luft zu entfernen.
• Atmen Sie keine Dämpfe ein. Tragen Sie beim
Schneiden von Metall, das mit giftigen Elementen
beschichtet ist oder solche enthält, eine
Atemschutzmaske mit Luftzufuhr (auch wenn lediglich
der Verdacht besteht, dass es giftige Elemente
enthält).
• Stellen Sie sicher, dass die Personen, die
Schweiß- oder Schneidausrüstungen bedienen und
Atemschutzvorrichtungen mit Luftzufuhr einsetzen,
für den Einsatz solcher Ausrüstungen geeignet und
ausgebildet sind.
• Schneiden Sie niemals Behälter, in deren Innerem sich
möglicherweise giftige Materialien befinden. Entleeren
und reinigen Sie die Behälter vorher ordnungsgemäß.
• Überwachen und überprüfen Sie ggf. die Luftqualität.
• Ziehen Sie einen Experten für die Umsetzung
eines Lageplanes zur Gewährleistung einer
sicheren Luftqualität zu Rate, der mit den örtlichen
Gegebenheiten vertraut ist.
GIFTIGE DÄMPFE KöNNEN SCHWERE ODER TöDLICHE
VERLETZUNGEN VERURSACHEN