A2.4 optosensoren, A2.4.2 anforderungen, A2.4.3 mindestsicherheitsabstand – Banner SC22-3E Safety Controller with Ethernet Benutzerhandbuch

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HANDBUCH - EUROPÄISCHE AUSGABE

135454 Rev. A 01.07.08

101

Sicherheitskontroller SC22-3

Anhang 2

A2.4 OPTOSENSOREN

Die Sicherheitseingänge des Sicherheitskontrollers
SC22-3 können auch zur Überwachung von Optosenso-
ren, die Licht als Erfassungsmedium verwenden, benützt
werden.

A2.4.1 Sicherheitsstufen von Sicherheitsschaltun-

gen

Die Anforderungen an die Sicherheitsstufe oder Sicherheitskatego-
rie gemäß ISO 13849-1 (EN954-1) bei der Anwendung von opti-
schen Schutzeinrichtungen variieren stark. Während Banner bei
jeder Anwendung immer die höchste Sicherheitsstufe empfiehlt,
liegt es in der Verantwortung des Anwenders, jedes Sicherheitssy-
stem sicher zu installieren, einzusetzen und zu warten und alle Her-
stelleranweisungen sowie alle geltenden Gesetze und Bestimmun-
gen zu erfüllen.

Die Sicherheitsschaltung muss das Risiko durch erkannte Gefah-
renstellen, die bei der Risikobeurteilung der Maschine erkannt wur-
den, reduzieren. Siehe

anhang A2.1

für Richtlinien, wenn die in

ISO 13849-1 (EN954-1) beschriebenen Anforderungen umgesetzt
werden sollen. Zusätzlich zu den in diesem

anhang A2.4.1

aufge-

führten Anforderungen sollten Gestaltung und Montage der opti-
schen Schutzeinrichtung IEC 61496 (alle Teile) entsprechen.

A2.4.2 Anforderungen

Bei Verwendung als Schutzeinrichtung werden diese Vorrichtungen
von IEC 61496-1/-2/-3 als aktive optoelektronische Schutzvorrich-
tung (

AOPD

) und auf diffuse Reflexion ansprechende aktive opto-

elektronische Schutzvorrichtung beschrieben (

AOPDDR

).

AOPDs

umfassen Sicherheits-Lichtvorhänge und Einstrahl- & Mehr-

strahl-Sicherheitssysteme. Diese Vorrichtungen erfüllen die Gestal-
tungsanforderungen von Sicherheitskategorie 2 oder
Sicherheitskategorie 4. Eine Vorrichtung der Sicherheitskategorie 2
darf bei einer Anwendung der Kategorie 2 gemäß
ISO 13849-1 und eine Vorrichtung der Sicherheitskategorie 4 bei
einer Anwendung der Kategorie 4 verwendet werden.

AOPDDRs

können auch Bereichs- oder Laser-Scanner sein. Die primäre Ver-
wendung dieser Vorrichtungen ist Sicherheitskategorie 3 für Anwen-
dungen bis zu Kategorie 3.

Außerdem müssen optische Sicherheitsgeräte entsprechend den
geltenden Normen in einem angemessenen Mindestsicherheitsab-
stand angebracht werden.

Für die einschlägigen Berechnungen sollte auf die geltenden Nor-
men sowie auf die Herstellerdokumentation für die spezifische Vor-
richtung Bezug genommen werden.

A2.4.3 Mindestsicherheitsabstand

Die folgenden Informationen gelten nur für Installationen

mit Œ-Zertifikat

Zur Berechnung des Mindestsicherheitsabstands beträgt die Stan-
dard-Reaktionszeit des Sicherheitskontrollers 0,010 Sekunden
zuzüglich eventueller zusätzlicher Ausschaltentprellzeiten. Wenn
die Entprellzeit eingestellt wird, muss die Zeit oberhalb von 6 ms (=
Standard-Ausschaltentprellzeit) zur angegebenen Reaktionszeit
addiert werden (siehe Spezifikationen,

Abschnitt 3.2.1 auf Seite 22

).

Für schnellen Zugriff auf die spezifischen Reaktionszeiten eines
Kontrollers siehe auch

Abschnitt 6.1.2.4 auf Seite 56

.

Bei der Berechnung des Mindestsicherheitsabstands werden meh-
rere Faktoren berücksichtigt: die Bewegungsgeschwindigkeit des
Menschen, die Gesamtstoppzeit des Systems (die ihrerseits aus
mehreren Komponenten besteht) sowie die zusätzliche Entfernung
auf der Grundlage der Annäherung der Hand bzw. des Objekts an
den Gefahrenbereich vor Auslösung der Schutzeinrichtung.

Zum Beispiel kann der Mindestsicherheitsabstand für Sicherheits-
Lichtvorhänge, die als Vorrichtungen der Sicherheitskategorie 2
oder der Sicherheitskategorie 4 klassifiziert sind, mit der in
ISO 13855 (EN 999) angegebenen Formel berechnet werden, die
sich wie folgt aufgliedern lässt:

Allgemeine Formel

S = K x T + C

wobei:

S = Mindestsicherheitsabstand in Millimetern, ab dem Gefah-

renbereich zur Zentralachse des Detektionsbereichs (siehe

Erfassungsbereich auf Seite 129

). Der zulässige Mindestsi-

cherheitsabstand beträgt 100 mm (175 mm bei nichtindu-
striellen Anwendungen) unabhängig vom errechneten Wert

K = Empfohlene Handgeschwindigkeits-Konstante (in mm) auf

der Grundlage von Daten zur Annäherungsgeschwindigkeit
des Körpers oder von Körperteilen entsprechend
ISO 13855

T

= Gesamtansprechzeit der Maschine, d. h. die Zeit zwischen

der physischen Auslösung der Schutzeinrichtung und dem
Stopp der Anlage bzw. der Risikobeseitigung. Die Gesamt-
ansprechzeit T setzt sich zusammen aus den Zeiten T

s

und

T

r

wobei T = T

s

+ T

r

T

s

= Ansprechzeit der Maschine gemessen zwischen der

Anwendung des Stoppsignals vom Sicherheits-Lichtvor-
hang bis zum Stillstand der Maschine oder der Beseitigung
der Gefahr (einschließlich Stoppzeiten aller relevanten
Bedienelemente gemessen bei maximaler Maschinenge-
schwindigkeit, z. B. Interface-Module). T

s

wird gewöhnlich

mit einer Stoppuhr gemessen

Wird eine spezifizierte Maschinenstoppzeit bei der Berechnung

von T angewendet, empfehlen wir, dass mindestens 20%
als Sicherheitsfaktor hinzugefügt werden, um eine evtl. Alte-
rung des Kupplungs-/Bremssystems zu berücksichtigen.

T

r

= Ansprechzeit

des

Sicherheits-Lichtvorhangs

C

= Der zusätzliche Abstand in Millimetern, basierend auf dem

Eintritt der Hand oder eines Gegenstandes in den Gefah-
renbereich vor Aktivierung der Personenschutzeinrich-
tung. C wird wie folgt mit der Formel berechnet: C = 8 x(d-
14)
, wobei d die Auflösung der Komponente ist

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